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BeschussV
Beschussverordnung
Abschnitt 1 Beschussprüfung von Schusswaffen und Böllern
- § 1Prüfverfahren
- § 2Prüfung von Schwarzpulverwaffen und Böllern
- § 3Mindestzustand des Prüfgegenstandes
- § 4Zurückweisung vom Beschuss
- § 5Instandsetzungsbeschuss
- § 6Wiederholungsbeschuss und freiwillige Beschussprüfung
Abschnitt 2 Verfahren der Beschussprüfung
- § 7Antragsverfahren
- § 8Überlassung von Prüfhilfsmitteln
- § 9Aufbringen der Prüfzeichen
- § 10Bescheinigung über das Beschussverfahren
Abschnitt 3 Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- § 11Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- § 12Modellbezeichnung bei Bauartzulassungen
- § 13Inverkehrbringen von Schussapparaten aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist
- § 14Beschaffenheit pyrotechnischer Munition
- § 15Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte
- § 16Kennzeichnung der Verpackung von Reizstoffgeschossen und Reizstoffsprühgeräten
- § 17Abweichungen vom Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten
Abschnitt 4 Verfahren bei der Bauartzulassung
- § 18Antragsverfahren
- § 19Zuständigkeit und Zulassungsbescheid
- § 20Zulassungszeichen
- § 21Bekanntmachungen
Abschnitt 4a Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- § 21aPrüfverfahren und Kennzeichnung der geprüften Schusswaffen
- § 21bMaßnahmen zur Verhinderung des Zerlegens
- § 21cBescheinigung über die Unbrauchbarmachung
Abschnitt 5 Periodische Fabrikationskontrolle, Einzelfallprüfung, Wiederholungsprüfung
- § 22Periodische Fabrikationskontrollen für Schussapparate und Einsteckläufe
- § 23Überprüfung im Einzelfall
- § 24Wiederholungsprüfung betriebener Schussapparate
- § 25Prüfzeichen bei Wiederholungsprüfungen
Abschnitt 6 Festlegung der Maße und Energiewerte für Feuerwaffen (Maßtafeln), Einsteck- und Austauschläufe sowie für Munition
Abschnitt 7 Zulassung von Munition
- § 28Begriffsbestimmungen
- § 29Zulassung und Prüfung von Patronen- und Kartuschenmunition
- § 30Antragsverfahren
- § 31Prüfmethoden
- § 32Form der Zulassung
- § 33Fabrikationskontrolle
- § 34Behördliche Kontrollen
- § 35Überprüfung im Einzelfall
- § 36Bekanntmachung
- § 37Ausnahmen
Abschnitt 8 Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung von Munition
Abschnitt 9 Beschussrat
Abschnitt 10 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
- § 42Ordnungswidrigkeiten
- § 43Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage ITechnische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes
- Anlage IIBeschusszeichen, Prüfzeichen
- Anlage IIIPrüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition
- Anlage IVAnforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe
- Anlage VGrenzwerte für Elektroimpulsgeräte nach § 15 Abs. 5
- Anlage VIErmittlung der Bewegungsenergie der Geschosse