Gesetze › BestAusbV § 2 BestAusbV Dauer der Ausbildung Die Ausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild