Gesetze › BetonFBAusbV › Abschnitt 4 Schlussvorschriften § 21 BetonFBAusbV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Betonfertigteilbauerausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 20 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin