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BewachV
Bewachungsverordnung
Abschnitt 1 Zuständigkeit, Unterrichtung in Strafsachen, Antragstellung
Abschnitt 2 Unterrichtungsverfahren
Abschnitt 3 Sachkundeprüfung
- § 9Zweck und Gegenstand der Sachkundeprüfung
- § 10Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
- § 11Prüfung, Verfahren
- § 12Anerkennung anderer Nachweise
Abschnitt 4 Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen
Abschnitt 5 Anforderungen an die Haftpflichtversicherung
- § 14Umfang der Versicherung
- § 15Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
Abschnitt 6 Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes
- § 16Beschäftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal
- § 17Dienstanweisung
- § 18Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson
- § 19Dienstkleidung
- § 20Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch
- § 21Buchführung und Aufbewahrung
Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
- § 23Übergangsvorschriften
- § 24Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1(zu § 6 Absatz 2) Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung
- Anlage 2(zu § 7) Sachgebiete für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe Bewachungspersonal (40 Unterrichtsstunden)
- Anlage 3(zu § 11 Absatz 7) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung