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Anlage 1 BewachV

(zu § 6 Absatz 2) Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 700)

(Familienname und Vorname)
geboren amin
wohnhaft in
ist in der Zeit vombis
von der Industrie- und Handelskammer

über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und ist mit ihnen vertraut.

Die Unterrichtung umfasste insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

  1. 1.

    Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,

  2. 2.

    Datenschutzrecht,

  3. 3.

    Bürgerliches Gesetzbuch,

  4. 4.

    Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,

  5. 5.

    Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,

  6. 6.

    Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,

  7. 7.

    Grundzüge der Sicherheitstechnik.

(Stempel/Siegel)

(Ort und Datum)(Unterschrift)

Fußzeile: Identifikationsnummer und Validierungscode der Industrie- und Handelskammer

Bewachungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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