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§ 1 BFD-WahlV

Wahlbereich

Freiwillige nach § 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (Freiwillige) wählen auf Bundesebene einmal jährlich sieben Sprecherinnen oder Sprecher und sieben Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.

BFD-Wahlverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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