Gesetze › BGB › Buch 1 Allgemeiner Teil› Abschnitt 1 Personen› Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer § 1 BGB Beginn der Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Eintritt der Volljährigkeit