AdvoCite

§ 1062 BGB

Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör

Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör.

Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved