Gesetze › BGB › Buch 5 Erbrecht› Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben› Titel 1 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts § 1956 BGB Anfechtung der Fristversäumung Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden. Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1955 Form der Anfechtung § 1957 Wirkung der Anfechtung