Gesetze › BGB › Buch 5 Erbrecht› Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben› Titel 3 Erbschaftsanspruch § 2021 BGB Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2020 Nutzungen und Früchte § 2022 Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen