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§ 2221 BGB

Vergütung des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.

Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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