Gesetze › BGB › Buch 5 Erbrecht› Abschnitt 4 Erbvertrag § 2292 BGB Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden. Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2291 Aufhebung durch Testament § 2293 Rücktritt bei Vorbehalt