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§ 2292 BGB

Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament

Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.

Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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