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§ 612a BGB

Maßregelungsverbot

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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