Gesetze › BGB › Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse› Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse› Titel 8 Dienstvertrag und ähnliche Verträge› Untertitel 1 Dienstvertrag § 612a BGB Maßregelungsverbot Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 612 Vergütung § 613 Unübertragbarkeit