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§ 650i BGB

Verbraucherbauvertrag

(1)

Verbraucherbauverträge sind Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird.

(2)

Der Verbraucherbauvertrag bedarf der Textform.

(3)

Für Verbraucherbauverträge gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Kapitels.

Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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