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§ 688 BGB

Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung

Durch den Verwahrungsvertrag wird der Verwahrer verpflichtet, eine ihm von dem Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren.

Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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