Gesetze › EGBGB › Sechster Teil Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Art 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet› Art 234 Viertes Buch. Familienrecht Art. 234 (XXXX) §§ 8 und 9 EGBGB (weggefallen) Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Art. 234 § 7 Abstammung Art. 234 § 10 Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im allgemeinen