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EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Stand: 26. Oktober 2026 · zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 16.7.2026 I Nr. 212 · Quelle

Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Erstes Kapitel Inkrafttreten. Vorbehalt für Landesrecht. Gesetzesbegriff
Zweites Kapitel Internationales Privatrecht
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Recht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte
Dritter Abschnitt Familienrecht
Art 16 (weggefallen)
Art 18 (weggefallen)
Vierter Abschnitt Erbrecht
Fünfter Abschnitt Außervertragliche Schuldverhältnisse
Art 27 bis 37 (weggefallen)
Sechster Abschnitt Sachenrecht
Siebter Abschnitt Besondere Vorschriften zur Durchführung und Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen der Europäischen Union
Erster Unterabschnitt Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007
Zweiter Unterabschnitt Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen im Verbraucherschutz
Dritter Unterabschnitt Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 593/2008
Vierter Unterabschnitt Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010
Drittes Kapitel Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens
Art 49 (Änderung anderer Vorschriften)
Zweiter Teil Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen
Art 54 (gegenstandslos)
Dritter Teil Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen
Art 57 und 58 (gegenstandslos)
Art 65 (weggefallen)
Art 70 bis 72 (weggefallen)
Art 75 (gegenstandslos)
Art 87 (weggefallen)
Art 88 (weggefallen)
Art 92 (weggefallen)
Art 95 (gegenstandslos)
Art 103 (gegenstandslos)
Art 134 bis 136 (weggefallen)
Art 141 und 142 (weggefallen)
Art 145 und 146 (weggefallen)
Art 148 (weggefallen)
Art 149 bis 151 (weggefallen)
Vierter Teil Übergangsvorschriften
Art 153 bis 156 (gegenstandslos)
Art 158 bis 162 (gegenstandslos)
Art 204 bis 206 (gegenstandslos)
Art 211 (gegenstandslos)
Art 216 (gegenstandslos)
Fünfter Teil Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
Art 224 Übergangsvorschrift zum Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. Dezember 1997
Sechster Teil Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Art 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Art 231 Erstes Buch. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Art 232 Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse
Art 233 Drittes Buch. Sachenrecht
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Abwicklung der Bodenreform
Art 234 Viertes Buch. Familienrecht
Art 235 Fünftes Buch. Erbrecht
Art 236 Einführungsgesetz - Internationales Privatrecht
Art 237 Bestandsschutz, Ausschlußfrist
Siebter Teil Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Länderöffnungsklauseln, Informationspflichten
Art 238 Datenverarbeitung und Auskunftspflichten für qualifizierte Mietspiegel
Art 240 (weggefallen)
Art 241 (weggefallen)
Art 242 Informationspflichten bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträgen sowie Tauschsystemverträgen
Art 245 Europäisches Formular für Reparaturinformationen
Art 246a Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
Art 246b Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen; Gestaltung der Online-Benutzeroberfläche
Art 246d Allgemeine Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen
Art 246e Verbotene Verletzung von Verbraucherinteressen und Bußgeldvorschriften
Art 247 Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen, entgeltlichen Finanzierungshilfen und Darlehensvermittlungsverträgen
Art 247a Allgemeine Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen, Verträgen über entgeltliche Finanzierungshilfen und deren Vermittlung
Art 248 Informationspflichten bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zahlungsdiensterahmenverträge
Abschnitt 3 Einzelzahlungsverträge
Abschnitt 4 Informationspflichten von Zahlungsempfängern, Bargeldabhebungsdienstleistern und Dritten
Art 249 Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen
Art 250 Informationspflichten bei Pauschalreiseverträgen
Art 251 Informationspflichten bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen
Art 253 Zentrale Kontaktstelle
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