Gesetze › BGSResOffBPräsErnAnO Art. 3 BGSResOffBPräsErnAnO Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Art. 2