Gesetze › BHO › Teil II Aufstellung des Haushaltsplans § 32 BHO Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans Auf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II entsprechend anzuwenden. Bundeshaushaltsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 31 Finanzbericht § 33 Nachtragshaushaltsgesetze