Gesetze › BHO › Teil I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan § 4 BHO Haushaltsjahr Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Bundesministerium der Finanzen kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen. Bundeshaushaltsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Wirkungen des Haushaltsplans § 5 Allgemeine Verwaltungsvorschriften, vorläufige und endgültige Haushalts- und Wirtschaftsführung