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BierStV
Biersteuerverordnung
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Zu § 2 des Gesetzes
Abschnitt 3 Zu den §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes
- § 3Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
- § 4Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- § 5Erteilung der Erlaubnis
- § 6Sicherheitsleistung
- § 6aÜberprüfung der Erlaubnis
- § 7Änderung von Verhältnissen
- § 8Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
- § 9Belegheft, Buchführung
- § 10Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung
- § 11Bestandsaufnahme im Steuerlager
- § 11aAmtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
- § 12Bierausschank im Steuerlager
Abschnitt 4 Zu § 6 des Gesetzes
Abschnitt 5 Zu § 7 des Gesetzes
Abschnitt 6 Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes
Abschnitt 7 Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
- § 16Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
- § 17Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
- § 18Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- § 19Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- § 20Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 21Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 22Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
- § 23Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
- § 24Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
- § 25Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
- § 26Annullierung im Ausfallverfahren
- § 27Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier im Ausfallverfahren
- § 28Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- § 29Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
Abschnitt 8 Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes
Abschnitt 9 Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes
Abschnitt 10 Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
Abschnitt 11 Zu § 18 des Gesetzes
Abschnitt 12 Zu § 19 des Gesetzes
Abschnitt 13 Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes
- § 35Zertifizierter Empfänger
- § 35aZertifizierter Versender
- § 35bTeilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem, Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren
- § 35cErstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 35dÄnderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 35eEingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 35fBeförderung im Ausfallverfahren
- § 35gErsatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- § 36(weggefallen)
Abschnitt 14 Zu § 21 des Gesetzes
Abschnitt 15 Zu § 22 des Gesetzes
Abschnitt 15a Zu § 22b des Gesetzes
Abschnitt 16 Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes
- § 39Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
- § 39aErteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein
- § 39bBelegheft, Buchführung
- § 39cLagerung, Bestandsaufnahme
- § 39dAbgabe von Bier, zweckwidrige Verwendung
- § 40Haustrunk
- § 41Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
Abschnitt 17 Zu § 24 des Gesetzes
Abschnitt 18 Zu § 25 des Gesetzes
Abschnitt 19 Zu § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
Abschnitt 20 (weggefallen)
Abschnitt 21 (weggefallen)
Abschnitt 22 Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
Abschnitt 23 Schlussbestimmungen