Gesetze › BImSchG › Zweiter Teil Errichtung und Betrieb von Anlagen› Dritter Abschnitt Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen› Vierter Abschnitt Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage oder einer sonstigen Krise § 31e BImSchG (weggefallen) Bundes-Immissionsschutzgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 31d Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie (EU) 2015/2193 § 31f