Gesetze › BImSchG › Zweiter Teil Errichtung und Betrieb von Anlagen› Dritter Abschnitt Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen› Vierter Abschnitt Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage oder einer sonstigen Krise § 31h BImSchG (weggefallen) Bundes-Immissionsschutzgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 31g § 31i