Gesetze › BImSchG › Zweiter Teil Errichtung und Betrieb von Anlagen› Dritter Abschnitt Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen› Vierter Abschnitt Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage oder einer sonstigen Krise § 31k BImSchG (weggefallen) Bundes-Immissionsschutzgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 31j § 31l Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31k