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BImSchV 31
Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen
Teil 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Teil 2 Begrenzung der Emissionen
Teil 3 Messungen und Überwachung
Teil 4 Gemeinsame Vorschriften
- § 7Ableitbedingungen für Abgase
- § 8Berichterstattung an die Europäische Kommission
- § 9Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 10Andere oder weitergehende Anforderungen
- § 11Zulassung von Ausnahmen
- § 12Ordnungswidrigkeiten
Teil 5 Schlussvorschriften
- § 13Übergangsvorschriften, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anhang I(zu § 1) Liste der Anlagen
- Anhang II(zu § 1) Liste der Tätigkeiten
- Anhang III(zu den §§ 3 und 4) Besondere Anforderungen
- Anhang IV(zu § 4) Reduzierungsplan
- Anhang V(zu den §§ 5 und 6) Lösungsmittelbilanz
- Anhang VI(zu den §§ 5 und 6) Anforderungen an die Durchführung der Überwachung
- Anhang VII(zu § 3) Beste verfügbare Techniken