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BImSchV 32
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Marktverkehrsregelungen für Geräte und Maschinen
- § 3Inverkehrbringen
- § 4(weggefallen)
- § 5Aufbewahrung und Übermittlung von Informationen aus der Konformitätsbewertung
- § 6Mitteilungspflichten
- § 6aAnwendung der Notfallverfahren
- § 6bPriorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Geräten und Maschinen
- § 6cAusnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer benannten Stelle vorgeschrieben ist
- § 6dPriorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
Abschnitt 3 Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen
Abschnitt 4 Schlussvorschriften