§ 30 BImSchV 37
Anerkannte Zertifizierungsstellen
Anerkannte Zertifizierungsstellen sind Zertifizierungsstellen, die nach § 31 Absatz 1 anerkannt sind.
Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle