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BImSchV 37
Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Teil 1 Allgemeiner Teil
Teil 2 Anforderungen an erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
- § 3Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
- § 3aAnrechenbarkeit von synthetischen Flugkraftstoffen und erneuerbarem Wasserstoff für die Luftfahrt
- § 3bMindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
- § 4Anerkennung von Strom, der über einen Direktanschluss von Stromerzeugungsanlagen bezogen wird
- § 5Anerkennung von Strom aus dem Netz
- § 6Zusätzliche Stromerzeugung
- § 7Zeitliche Korrelation
- § 8Geografische Korrelation
- § 9Anerkennung von Strom aus dem Netz in Sonderfällen
- § 10Treibhausgaseinsparungen
- § 11Mitverarbeitung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
Teil 3 Anforderungen an mitverarbeitete biogene Öle und biogenen Wasserstoff
- § 12Anrechenbarkeit von mitverarbeiteten biogenen Rohstoffen
- § 13Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff
Teil 4 Nachweise
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Nachweise für die Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
- § 16Ausstellung von Nachweisen
- § 17Inhalt und Form der Nachweise
- § 18Dokumentation der Lieferung in Massenbilanzsystemen
- § 19Anforderungen an Massenbilanzsysteme und Dokumentationspflicht
- § 20Fehlende oder nicht ausreichende Angaben
- § 21Weitere anerkannte Nachweise
- § 22Teilnachweise
- § 23Unwirksamkeit von Nachweisen
Abschnitt 3 Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
- § 24Anerkannte Zertifikate
- § 25Ausstellung von Zertifikaten
- § 26Inhalt der Zertifikate
- § 27Unwirksamkeit von Zertifikaten
- § 28Gültigkeit der Zertifikate
- § 29(weggefallen)
Abschnitt 4 Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 1 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- § 30Anerkannte Zertifizierungsstellen
- § 31Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- § 31aDurchführungsbestimmungen zum Akkreditierungsverfahren
- § 32Verfahren zur Anerkennung
- § 33Inhalt der Anerkennung
- § 34Erlöschen der Anerkennung
- § 35Widerruf der Anerkennung
- § 35aRegistrierung ausländischer Zertifizierungsstellen
- § 36(weggefallen)
Unterabschnitt 2 Aufgaben von Zertifizierungsstellen
- § 37Führen von Verzeichnissen
- § 38Kontrolle von Schnittstellen und Lieferanten
- § 39Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
- § 40Weitere Berichte und Mitteilungen
- § 41Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
Unterabschnitt 3 Überwachung von Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 4 Vorläufige Anerkennung
Teil 5 Zentrales Register und elektronische Datenbank
Teil 6 Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
- § 46Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
- § 47Evaluierung und Bestandsschutz
- § 48Datenübermittlung
- § 49Zuständigkeiten
- § 50Verfahren vor der zuständigen Behörde
- § 51Muster und Vordrucke
- § 52Informationsaustausch
- § 52aOrdnungswidrigkeiten
- § 53Übergangsvorschrift
- § 54Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage(zu § 3 Absatz 6 Nummer 3) Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz