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Anlage 4 BImSchV 42
(zu § 12 und § 13)
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2390)
Teil 1
Inhalt des Betriebstagebuchs nach § 12
- 1.
Anlage-ID
- 2.
Angaben zum Standort der Anlage (Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts)
- 3.
Angaben zum Betreiber der Anlage (Name, Adresse, Ansprechpartner)
- 4.
Art der Anlage
- a)
Verdunstungskühlanlage
- b)
Nassabscheider
- c)
Kühlturm
- a)
- 5.
Datum der erstmaligen Inbetriebnahme
- 6.
Änderungen an der Anlage mit Angaben zur Art der Änderung, Zeitpunkt des Änderungsbeginns und der Wiederinbetriebnahme
- 7.
Datum der Stilllegung
- 8.
Angaben zum Betriebszustand der Anlage mit Datum der Zustandsänderungen, insbesondere Betrieb unter Last, Betrieb ohne Last mit aktiviertem Nutzwasserkreislauf, Betriebsunterbrechung mit gefülltem Nutzwasserkreislauf, Entleerung und Wiederbefüllung des Nutzwasserkreislaufs
- 9.
Überschreitungen der in Anlage 1 genannten Prüfwerte
- a)
wurden Überschreitungen im Berichtszeitraum festgestellt? „Ja/Nein“ - b)
welcher Prüfwert (PW) wurde überschritten? „PW1/PW2“ - c)
wurden Maßnahmen ergriffen? „Ja/Nein“ falls ja, Angaben zu den ergriffenen Maßnahmen
- d)
welche Legionellenkonzentration wurde nach Abschluss der Maßnahmen nach § 6 Absatz 3 Nummer 2 oder § 8 Absatz 2 Nummer 3 erreicht? „< PW1/< PW2“
- a)
- 10.
Überschreitungen der in Anlage 1 genannten Maßnahmenwerte
- a)
wurden Überschreitungen im Berichtszeitraum festgestellt? „Ja/Nein“ - b)
Angaben zu den ergriffenen Maßnahmen
- c)
welche Legionellenkonzentration wurde nach Abschluss der Maßnahmen nach § 9 Absatz 1 und 2 erreicht? „< PW1/< PW2“
- a)
- 11.
Angaben zur Biozidzugabe (Zeitpunkt, Menge und Art des Biozids)
- 12.
sonstige Nachweise gemäß dieser Verordnung
- 13.
Überprüfung nach § 14
- a)
Datum der letzten Überprüfung nach Absatz 1
- b)
überprüfende Stelle (Name, Adresse, Ansprechpartner) nach Absatz 2
- a)
Teil 2
Inhalt der Anzeigen nach § 13
- 1.
Anzeigen nach § 13 Absatz 1 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 2 bis 5
- 2.
Anzeigen nach § 13 Absatz 2 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 2 bis 5
- 3.
Anzeigen nach § 13 Absatz 3 Nummer 1 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 1 bis 6
- 4.
Anzeigen nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 1 bis 5 und 7