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BImSchV 42
Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
Abschnitt 3 Anforderungen an den Betrieb von Verdunstungs- kühlanlagen und Nassabscheidern
- § 4Ermittlung des Referenzwertes, betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern
- § 5Maßnahmen bei einem Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl
- § 6Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern
Abschnitt 4 Anforderungen an den Betrieb von Kühltürmen
- § 7Betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen in Kühltürmen
- § 8Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Kühltürmen
Abschnitt 5 Anforderungen bei Überschreitung der Maßnahmen- werte oder bei Störung des Betriebs
- § 9Maßnahmen bei einer Überschreitung der Maßnahmenwerte
- § 10Informationspflichten
- § 11Störungen des Betriebs
Abschnitt 6 Anforderungen an die Überwachung
Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften
- § 15Zulassung von Ausnahmen
- § 16Weitergehende Anforderungen
- § 17Informationsformate und Übermittlungswege
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
- § 18Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen
- § 19Ordnungswidrigkeiten
- § 20Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1(zu den §§ 3, 4, 6, 8 bis 10, zu Anlage 3 und Anlage 4) Prüfwerte und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser
- Anlage 2(zu § 3 Absatz 6) Maßnahmen vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme
- Anlage 3(zu § 10)
- Anlage 4(zu § 12 und § 13)