Gesetze › BImSchV 42 › Abschnitt 8 Schlussvorschriften Schlussformel BImSchV 42 Der Bundesrat hat zugestimmt. Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 20 Inkrafttreten Anlage 1 (zu den §§ 3, 4, 6, 8 bis 10, zu Anlage 3 und Anlage 4) Prüfwerte und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser