§ 44 BinSchPersV
Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände
Wer die besondere Berechtigung für Großverbände erwerben will, muss
- 1.
verfügen über ein Unionspatent,
- 2.
eine Fahrzeit von mindestens 720 Tagen vorweisen können, davon mindestens 540 Tage als Schiffsführer oder Schiffsführerin und
- 3.
mindestens 180 Tage Kurs und Geschwindigkeit eines Großverbandes selbstständig bestimmt haben.
Binnenschiffspersonalverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle