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BinSchPersV

Binnenschiffspersonalverordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 17.12.2025 I Nr. 381 · Quelle

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Befähigungen
Kapitel 1 Befähigungszeugnisse der Besatzung
Kapitel 2 Erwerb von Befähigungszeugnissen
Abschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb
Abschnitt 2 Einstiegsebene, Betriebsebene und Maschinenpersonal
Abschnitt 3 Führungsebene
Abschnitt 4 Voraussetzungen für besondere Berechtigungen
Abschnitt 5 Sicherheitspersonal
Abschnitt 6 Zulassung von Lehrgängen, Ausbildungsprogrammen und Weiterbildungsprogrammen
Kapitel 3 Verfahren für die Prüfung der Befähigung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und Ausstellung von Schifferdienstbüchern und ihre Gültigkeit und Verlängerung
Abschnitt 1 Verfahren auf Einstiegsebene und Betriebsebene sowie für das Maschinenpersonal
Abschnitt 2 Verfahren auf Führungsebene
Unterabschnitt 1 Behördliche Befähigungsprüfung
Unterabschnitt 2 Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher
Abschnitt 3 Verfahren für das Sicherheitspersonal
Abschnitt 4 Zulassung von Simulatoren
Kapitel 4 Überprüfung, Aussetzung und Entzug von Befähigungszeugnissen
Teil 3 Besatzung
Teil 4 Pflichten
Teil 5 Ordnungswidrigkeiten
Teil 6 Qualitätssicherung und Evaluierung
Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
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