§ 46 BinSchPersV
Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
Wer ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas erwerben möchte, muss
- 1.
mindestens 18 Jahre alt sein und
- 2.
den Lehrgang für Sachkundige für Flüssigerdgas erfolgreich absolviert haben.
Binnenschiffspersonalverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle