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§ 60 BinSchPersV

Ausstellung des Schifferdienstbuches

Das Schifferdienstbuch für die Besatzungsmitglieder auf der Einstiegsebene und der Betriebsebene sowie für das Maschinenpersonal wird nach dem Muster des Anhangs II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/182 von einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt auf Antrag ausgestellt.

Binnenschiffspersonalverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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