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Anhang 2 zu Anlage 23 BinSchPersV
(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 100)
Lernziele:
- 1.
Eine atemschutzgerättragende Person ist, wer zum Schutz seiner Gesundheit in einer schadstoffhaltigen oder sauerstoffarmen Atmosphäre ein Atemschutzgerät einsetzt.
- 2.
Für die sichere Benutzung von Atemschutzgeräten sind umfangreiches Wissen und spezifische Kenntnisse in Theorie und Praxis notwendig.
- 3.
Hierfür müssen grundsätzlich die folgenden theoretischen Inhalte vermittelt werden:
- 3.1
Grundlehrgang
- 3.1.1
Theoretische Inhalte
- 3.1.1.1
Zweck des Atemschutzes,
- 3.1.1.2
Regelwerke für den Atemschutz, Informationsbroschüre,
- 3.1.1.3
(Gebrauchsanleitung) des Herstellers,
- 3.1.1.4
Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens,
- 3.1.1.5
betrieblicher Alarmplan,
- 3.1.1.6
Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe,
- 3.1.1.7
Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus,
- 3.1.1.8
Atmung des Menschen,
- 3.1.1.9
physiologische Gesichtspunkte, Belastung durch Atemschutzgeräte, insbesondere bei Kombination mit Schutzanzügen,
- 3.1.1.10
Einteilung, Aufbau, Wirkungsweise und Prüfung der Atemschutzgeräte,
- 3.1.1.11
Grenzen der Schutzwirkung und Benutzungsdauer (Tragezeitbegrenzung),
- 3.1.1.12
Anlegen der Atemschutzgeräte und Schutzanzüge,
- 3.1.1.13
Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht,
- 3.1.1.14
Maßnahmen zur Sicherung von Gerätträgern,
- 3.1.1.15
Instandhaltung (z.B. Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung),
- 3.1.1.16
Entsorgung.
- 3.1.1.1
- 3.1.2
Praktische ÜbungenNach Abschluss der theoretischen Unterweisung haben praktische Übungen zu erfolgen. Sie müssen folgendes enthalten:
- 3.1.2.1
Anlegen des Gerätes und die Kontrolle
- 3.1.2.2
Prüfung des Dichtsitzes des Atemanschlusses
- 3.1.2.3
Prüfung der Einsatzbereitschaft des Gerätes
- 3.1.2.4
Arbeiten mit angelegtem Atemschutzgerät zur Gewöhnung (falls keine Atemschutzübungsanlage zur Verfügung steht, sind Trageübungen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einsatzbedingungen durchzuführen.)
- 3.1.2.1
- 3.1.1
- 3.2
Wiederholungslehrgang:Der Wiederholungslehrgang besteht aus den praktischen Übungen des Grundlehrgangs, während derer die theoretischen Inhalte parallel vermittelt werden.
- 3.1