§ 6 BinSchSprFunkV
Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis
Der Bewerber muss für die Erteilung der Erlaubnis das 15. Lebensjahr vollendet und die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.
Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle