§ 15.19 BinSchStrO
Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
Bei Wasserständen von mehr als 500 cm am Elbpegel der Schleuse Parey wird der Schleusenbetrieb eingestellt.
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle