AdvoCite

§ 22.18 BinSchStrO

Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken

Bei erhöhter Wasserführung wird die Schifffahrt an den Staustufen Grütz und Garz über die Nadelwehre geführt.

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved