Gesetze › BinSchStrO › Zweiter Teil Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen› Kapitel 25 Saale und Saale-Leipzig-Kanal § 25.27 BinSchStrO Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Das Befahren des Saale-Leipzig-Kanals ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug. Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 25.26 Schutz der Kanäle und Anlagen § 25.28 Benutzung der Wasserstraßen