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§ 27.03 BinSchStrO

Zusammenstellung der Verbände

In einen Schleppverband dürfen

  1. 1.

    von km 2,50 bis Demmin höchstens zwei Anhänge und

  2. 2.

    von Demmin bis zum Peenestrom höchstens drei Anhänge

eingestellt werden.

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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