§ 27.03 BinSchStrO
Zusammenstellung der Verbände
In einen Schleppverband dürfen
- 1.
von km 2,50 bis Demmin höchstens zwei Anhänge und
- 2.
von Demmin bis zum Peenestrom höchstens drei Anhänge
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle