§ 29.05 BinSchStrO
Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
Es ist verboten, die Außenhaut eines Fahrzeugs mit Öl anzustreichen oder mit Mitteln zu reinigen, die nicht in das Gewässer gelangen dürfen.
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle