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§ 8 BioSt-NachV

Weitere Nachweise

Weitere Nachweise darüber, dass die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllt sind, können für die Zahlung nach den Bestimmungen für Strom aus Biomasse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der für die Anlage jeweils anzuwendenden Fassung nicht verlangt werden.

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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