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BioStoffV
Biostoffverordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
- § 4Gefährdungsbeurteilung
- § 5Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung
- § 6Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung
- § 7Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
- § 8Grundpflichten
- § 9Allgemeine Schutzmaßnahmen
- § 10Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
- § 11Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
- § 12Arbeitsmedizinische Vorsorge
- § 13Betriebsstörungen, Unfälle
- § 14Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
- § 20Ordnungswidrigkeiten
- § 21Straftaten
- § 22Übergangsvorschriften
- Anhang ISymbol für Biogefährdung
- Anhang IIZusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung
- Anhang IIIZusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie