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Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Zuständigkeiten für

  1. 1.

    Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten;

  2. 2.

    Stadtentwicklung, Wohnen, Ländliche Infrastruktur und öffentliches Baurecht übertragen.

Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.

Organisationserlass der Bundeskanzlerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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