Gesetze › BLV › Abschnitt 2 Einstellung› Unterabschnitt 2 Vorbereitungsdienste § 14 BLV Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst Ein Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst dauert mindestens sechs Monate. Bundeslaufbahnverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 13 Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung § 15 Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst