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BLV
Bundeslaufbahnverordnung
Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1Geltungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Mutterschutz
- § 4Stellenausschreibungspflicht
- § 5Schwerbehinderte Menschen
Abschnitt 2 Einstellung
Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
- § 6Gestaltung der Laufbahnen
- § 7Erlangen der Laufbahnbefähigung
- § 8Anerkennung und Mitteilung der Laufbahnbefähigung
- § 9Ämter und Amtsbezeichnungen der Laufbahnen
Unterabschnitt 2 Vorbereitungsdienste
- § 10Einrichtung von Vorbereitungsdiensten; Subdelegation
- § 11Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Auswahlverfahren
- § 12Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 13Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung
- § 14Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst
- § 15Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst
- § 16Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst
- § 17Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst
- § 18Verlängerung der Vorbereitungsdienste
- § 19Verkürzung der Vorbereitungsdienste
- § 20Laufbahnprüfung und sonstige Prüfungen
Unterabschnitt 3 Anerkennung von Befähigungen
- § 21Allgemeine Regelungen
- § 22Einfacher Dienst
- § 23Mittlerer Dienst
- § 24Gehobener Dienst
- § 25Höherer Dienst
- § 26Andere Bewerberinnen und Bewerber
Unterabschnitt 4 Sonderregelungen
- § 27Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des einfachen Dienstes
- § 28Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des mittleren Dienstes
- § 29Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des gehobenen Dienstes
- § 30Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des höheren Dienstes
- § 31Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst
- § 32Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu einzelnen Verwendungsbereichen
- § 33Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung, Hochschulausbildung oder sonstigen besonderen Qualifikationen
- § 34Einstellung in ein Beförderungsamt
- § 35Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie früheren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in ein Beförderungsamt
- § 36Besetzung von geeigneten Dienstposten der höheren Laufbahn durch besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
Abschnitt 3 Berufliche Entwicklung
Unterabschnitt 1 Probezeit
- § 37Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung
- § 38Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten
- § 39Verlängerung der Probezeit
Unterabschnitt 2 Beförderung
Unterabschnitt 3 Aufstieg
- § 43Voraussetzungen für den Aufstieg
- § 44Auswahlverfahren für den Aufstieg; Auswahlkommission
- § 45Vorbereitungsdienste
- § 46Fachspezifische Qualifizierungen
- § 47Hochschulstudium und berufspraktische Einführung; Subdelegation
- § 48Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn
- § 49Erstattung der Kosten einer Aufstiegsausbildung
Unterabschnitt 4 Sonstiges
- § 50Laufbahnwechsel
- § 51Wechsel von verbeamteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
- § 52Wechsel von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
- § 53Wechsel in eine Laufbahn des Bundes
- § 54Internationale Verwendungen
Abschnitt 4 Personalentwicklung und Qualifizierung
Abschnitt 5 Dienstliche Beurteilung
- § 57Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung
- § 58Inhalt der dienstlichen Beurteilung
- § 59Beurteilungsverfahren und Beurteilungsmaßstab
Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 60Überleitung der Beamtinnen und Beamten
- § 61Vorbereitungsdienste
- § 62Beamtenverhältnis auf Probe
- § 63Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte in obersten Bundesbehörden
- § 64Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik
- § 65Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik
- Anlage 1(zu § 9 Absatz 1) Zu den Laufbahnen gehörende Ämter; Amtsbezeichnungen
- Anlage 2(zu § 10 Absatz 1) Eingerichtete Vorbereitungsdienste
- Anlage 3(zu § 10 Absatz 2 Satz 2) Prüfungsnoten
- Anlage 4(zu § 60 Absatz 1) Übergeleitete Laufbahnen