Gesetze › BLV › Abschnitt 2 Einstellung› Unterabschnitt 2 Vorbereitungsdienste § 17 BLV Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst Ein Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst dauert mindestens 14 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahre. Bundeslaufbahnverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 16 Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst § 18 Verlängerung der Vorbereitungsdienste