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§ 22 BLV

Einfacher Dienst

Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des einfachen Dienstes setzt neben den Bildungsvoraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.

Bundeslaufbahnverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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