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§ 31 BLV

Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst

Abweichend von § 17 des Bundesbeamtengesetzes können bei Personen, die berufsmäßigen Wehrdienst geleistet haben, anstelle des Vorbereitungsdienstes Qualifizierungen berücksichtigt werden, die inhaltlich den Anforderungen eines Vorbereitungsdienstes entsprechen.

Bundeslaufbahnverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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